In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen sowie den einschlägigen Empfehlungen der Landesregierung gelten ab dem 07.03.2022 folgende Regelungen zur Maskenpflicht in der abc Bau M-V GmbH
Demnach sind folgende Personen von der Pflicht zum Tragen einer MNB ausgenommen:
• Personen, aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigungen
• Personen bei der unmittelbaren Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
• Personen, die sich im Freien bewegen
• Personen, während des Unterrichtes am Platz!
• Personen, die sich alleine im Raum befinden
Für uns ergibt sich daraus:
• In den Hallen und Unterrichtsräumen am jeweiligen Platz sowie im Freien müssen ab Montag keine MNB mehr verpflichtend getragen werden.
• Auf den Fluren, im Treppenhaus, im Fahrstuhl, in den Umkleide- und Sanitärbereichen etc. besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen der MNB.
• Weiterhin sind die Abstands- und allgemeinen Hygienebestimmungen einzuhalten.
• Freiwilliges Tragen der MNB in den Hallen/Unterrichtsräumen am Platz und/oder im Freien ist jederzeit möglich
Unsere Teststrategie bleibt unverändert:
• Bei Anreise im Internat
• 2x/Woche in den Ausbildungshallen (montags und donnerstags) vor Beginn der Ausbildung
• Bei positiven Testergebnis haben sich die unmittelbaren Kontaktpersonen täglich zu testen
• Bei Symptomen haben die Teilnehmer unser Betriebsgelände zu verlassen