Die Dauer des Ausbildungsberufes „Straßenbauer“ ist in der Ausbildungsordnung festgelegt und beträgt in der Regel drei Jahre. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) lässt allerdings Abweichungen von dieser Regelausbildungszeit zu.
Es ist möglich, die Ausbildungszeit zu verkürzen, wenn das Erreichen des Ausbildungszieles und der Ausbildungsinhalte gesichert ist.
Diese Chance nutze nun Ole Ehrhardt von der Firma Hecht Erd- und Tiefbau GmbH und verkürzte seine Ausbildungszeit um 6 Monate. Bereits am Anfang des Jahres absolvierte Ole in der beruflichen Schule Schwerin die Kenntnisprüfung mit „gut“ und die Fertigkeitsprüfung in der abc Bau M-V GmbH sogar mit „sehr gut“. Somit kann er sich am Ende unter bestimmten Voraussetzungen bei der Handwerkskammer für ein Weiterbildungsstipendium der „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) bewerben.
Die nächste Runde – German Craft Skills 2024 – Sieger gekürt