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Landes­innungs­meister Rainer Bauer fordert Zustimmung aller Parteien im Landtag zur ‚kleinen‘ Bauvorlage­berechtigung

PRESSEINFORMATION

(Schwerin, 24.10.2024) Gemeinsam mit dem Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat der Landesinnungsverband (LIV) für das Bauhandwerk Mecklenburg-Vorpommern seit 2005 die Einführung der ‚kleinen‘ Bauvorlageberechtigung gefordert und sieht sich nun am Ziel.

„Dass den Handwerksmeistern des Zimmerer- und des Maurer- und Betonbauerhandwerks die ‚kleine‘ Bauvorlageberechtigung im Entwurf der Reform zur Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern endlich zugestanden wird, war eine langjährige Forderung der Bauwirtschaft in Mecklenburg und Vorpommern. Gemeinsam mit den beiden Handwerkskammern des Landes mussten wir viel Überzeugungsarbeit leisten. Die Arbeit hat sich gelohnt“, zeigte sich Landesinnungsmeister Rainer Bauer mit Blick auf die Novelle zufrieden.

„Wir sind fest davon überzeugt, dass all jene, die einen solchen Meistertitel erworben haben, über die notwendige berufliche Qualifikation verfügen, freistehende, eingeschossige Gebäude bis zu einer bestimmten Brutto-Grundfläche, Änderungen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie freistehende oder einseitig angebaute Garagen durch eine entsprechende Planungsleistung zu untersetzen. Zwischenzeitlich existiert die ‚kleine‘ Bauvorlageberechtigung in elf Bundesländern. Wir sind also nicht zu früh dran. Nun erwarten wir auch eine breite Zustimmung durch alle Parteien im Landtag. Hier wird sich zeigen, wer dem Handwerk nahesteht“, so Bauer, der als Straßenbauermeister auch Obermeister der Innung des Bauhandwerks Bad Doberan-Rostock ist.

Der LIV und Rainer Bauer werden sich auch weiter für Forderungen des Handwerks einsetzen. „In der wirtschaftlichen Schwäche in Deutschland reicht es nicht, nur die Industrie allein in den Blick zu nehmen. Die wirtschaftliche Schwäche ist ein Problem aller Unternehmen und Betriebe und das sind zum ganz überwiegenden Teil kleine und mittelgroße Firmen. Wir brauchen eine Wirtschaftspolitik, die die Interessen aller Branchen und Wirtschaftssektoren berücksichtigt. Wirtschaftlich erfolgreich werden wir wieder, wenn die Politik endlich dafür sorgt, dass Energie bezahlbar ist, deutlich weniger Bürokratie den Alltag beherrscht und die steigenden Sozialabgaben nicht mehr dazu führen, dass immer weniger Netto vom Brutto bleibt“, skizzierte Landesinnungsmeister Bauer abschließend die wichtigsten Aufgaben.

 

Landesinnungsverband für das Bauhandwerk Mecklenburg-Vorpommern
Der Landesinnungsverband umfasst alle handwerklichen Gewerke des Bau- und Ausbaugewerbes lt. Anlage A der Handwerksordnung; handwerksähnliche Gewerke des Bau- und Ausbaugewerbes lt. Anlage A + B der Handwerksordnung, soweit für diese noch kein Landesinnungsverband besteht. Er hat die Aufgabe, die Interessen des Handwerks wahrzunehmen, für das er gebildet ist, die angeschlossenen Handwerksinnungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen und den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstatten.

Ihr Ansprechpartner
Landesinnungsverband für das Bauhandwerk Mecklenburg-Vorpommern
RA Dr. Jörn-Christoph Jansen; Hauptgeschäftsführer
Telefon: 0385 7418-0
E-Mail: info@bauverband-mv.de